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Tanzen auf Bildungsgutschein

01.08.2011 00:00

Der Bildungsgutschein - auch wir sind Leistungsanbieter!

Endlich haben wir Klarheit im Bildungspaket-Dschungel und möchten Euch hiermit unseren Wissensstand mitteilen:

Unsere Schule NH stage Hamburg, sowie unsere Partner-Vereine wurden in die Liste der Leistungsanbieter für das Bildungs- und Teilhabepaket aufgenommen. Aus diesem Anlass möchten wir Euch über den aktuellen Stand zu diesem Thema informieren und hoffen, dass wir Eure offenen Fragen dazu hiermit beantworten können.

 

Wer kann einen Bildungsgutschein erhalten?

Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), Leistungen im Rahmen des Paragraphen 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz können Leistungen im Rahmen des Bildungspakets erhalten.

Einen Bildungsgutschein oder eine Leistungsbestätigung erhaltet Ihr von dem jeweiligen Amt wo Ihr die Leistung bezieht!

 

Wie viel bekommt ein Kind bezuschusst?

Für die Teilhabe am sozialen kulturellen Leben kann jedes leistungberechtigte Kind bzw. jeder leistungsberechtigte Jugendliche für ein Angebot einen Betrag von bis zu EUR 10,- monatlich in Anspruch nehmen. Dass Ihr die Leistungen nicht schon für ein anderes Angebot erhaltet, müsst Ihr natürlich bestätigen! Im Anhang findet Ihr dazu das Formular „Erklärung Bildungspaket für Antragsteller“

 

Wie gehen wir vor?

Sollte Euer Kind Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben, benötigen wir von Euch eine Bescheinigung des jeweiligen Amtes, aus der hervorgeht, dass Ihr Leistungen erhaltet. Am besten erkundigt Ihr Euch bei Eurem Sachbearbeiter nach dieser Bescheinigung. Der Anspruch auf Leistung gilt längstens für die Dauer des Bewilligungszeitraums.

 

Wie erfolgt die Abrechnung?

Sobald uns oder den Vereinen (je nach dem wo Ihr angemeldet seid) die Bescheinigung über die Leistungsbestätigung/den Bildungsgutschein, sowie die Erklärung „Bildungspaket für Antragsteller“ vorliegt, kann Euch der Gutschein von bis zu EUR 10,- monatlich angerechnet werden. Der ermäßigte Beitrag ist nur bei Vorlage der notwendigen Bescheinigungen möglich!

 

Somit zahlt Ihr monatlich einem um bis zu EUR 10,- ermäßigten Beitrag.

 

Wir hoffen, die Erläuterungen sind für Euch verständlich und nachvollziehbar. Solltet Ihr noch Fragen haben, wendet Euch bitte gerne an uns.

 

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